Wahl der richtigen Rechtsform
Egal, ob ihr gerade euer Studium abgeschlossen habt, promoviert habt, als Berater oder in einem anderen nervenaufreibenden Beruf tätig wart: Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist eine aufregende Angelegenheit.
Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur ist entscheidend, um eure Idee zum Leben zu erwecken. Ihr solltet euch vor persönlicher Haftung schützen, da ihr sonst in Schwierigkeiten geraten könntet, wenn euer Unternehmen insolvent wird. Welche Rechtsform ihr wählt, hängt davon ab, ob ihr Geld oder Investoren habt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Privatvermögen vom Startup zu trennen. Ihr könnt entweder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen.
Kein Geld, keine Investoren
Wenn ihr nicht auf Investoren angewiesen seid, reicht oft eine UG. Diese Rechtsform kann schon mit 1 Euro gegründet werden, wir empfehlen aber mindestens 1.000 EUR, damit das Unternehmen nicht gleich wieder insolvent wird. Vergesst nicht, hinter UG den Zusatz (haftungsbeschränkt) zu setzen. Ansonsten haftet ihr persönlich.
Wenn ihr ein Musterprotokoll verwendet, liegen die Notarkosten für die UG zwischen 250 und 300 EUR. Dies ist nur unter drei Voraussetzungen möglich:
- Die UG hat nur einen Geschäftsführer,
- Höchstens drei Gesellschafter und
- Der Gesellschaftsvertrag weicht nicht vom Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ab.
Wenn individuelle Regelungen gewünscht werden, sollte ein eigener Gesellschaftsvertrag verwendet werden. Hierfür fallen jedoch Notarkosten zwischen 600 und 1.000 EUR an.
Zum anderen müssen 25 % des Jahresgewinns als Rücklage einbehalten werden, bis das Startup ein Eigenkapital von 25.000 EUR angesammelt hat. Danach kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
Kein Geld, aber Investoren
Wenn ihr bereits Investoren für euer Startup gefunden habt oder plant, Investoren an Bord zu holen, solltet ihr eine GmbH gründen.
Dazu müsst ihr Folgendes tun:
- Einen Notartermin vereinbaren,
- Den Gesellschaftsvertrag vorbereiten,
- Den Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigen lassen,
- Mit den notariell beglaubigten Dokumenten ein Bankkonto eröffnen,
- Das Stammkapital einzahlen,
- Den Einzahlungsbeleg an den Notar senden.
Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von 25.000 EUR erforderlich. Die Gründer müssen vorläufig jedoch nur 12.500 EUR einzahlen und können die andere Hälfte später nachzahlen. Normalerweise müssen die restlichen 12.500 EUR innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung eingezahlt werden.
Die Einlagen können als Bar- oder Sacheinlage (d.h. andere Vermögenswerte als Bargeld) erbracht werden. Da bei Sacheinlagen ein Sachgründungsbericht erforderlich ist, sind Bareinlagen wesentlich unkomplizierter.
Anschließend reicht der Notar die Gründungsunterlagen beim Amtsgericht ein. Mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist die Gründung abgeschlossen. Danach können die Gesellschafter nicht mehr für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht werden.
Fazit
Welche Gesellschaftsform am besten zu einem passt, hängt davon ab, ob man Geld, Investoren oder den Mut hat, die volle persönliche Haftung zu wagen. In der Regel dürfte entweder die UG oder die GmbH euren Wünschen entsprechen.