Die dringlichste Steuer ist in der Regel die Mehrwertsteuer, da ihr euch möglicherweise im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit für die Mehrwertsteuer registrieren lässt und nach dem ersten Quartal eine Mehrwertsteuererklärung abgeben müsst. Je nach den Einnahmen des Projekts ist es unter Umständen nicht möglich, euer Unternehmen rückwirkend für ein vergangenes Kalenderjahr für die Mehrwertsteuer anzumelden, was dazu führt, dass ihr die Mehrwertsteuer nicht zurückerhält. Die Fristen für die Körperschaftssteuer sind wesentlich grosszügiger, da ein Unternehmen nicht immer im ersten Kalenderjahr seiner Tätigkeit eine Gewinnsteuererklärung abgeben muss. So muss beispielsweise ein im Juli 2022 in Zug gegründeter Verein seine erste Steuererklärung 2022/2023 bis spätestens 31. März 2025 einreichen.