Für Gründer und Unternehmer ist die Wahl der richtigen Gesellschaftsform entscheidend. Insbesondere bei schnellwachsenden Startups stellt sich die Frage, ob eine AG oder eine GmbH besser geeignet ist. In diesem Artikel erfahrt ihr, warum die AG gerade für High Growth Startups essenziell ist und welche konkreten Benefits sie gegenüber der GmbH bietet.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen der AG und der GmbH
AG | GmbH | |
---|---|---|
Kapitalanforderungen | Min. CHF 100’000 (min. CHF 50’000 müssen einbezahlt werden) | Min. CHF 20’000. |
Kapitalerhöhung | – Ordentliche Kapitalerhöhung – Konditionelle Kapitalerhöhung (oft bei Mitarbeiterbeteiligungen angewendet) – Genehmigte Kapitalerhöhung | Ordentliche Kapitalerhöhung. |
Nominalwert der Aktien | Min. CHF 0.01. | Min. CHF 100. |
Veröffentlichung der Aktionäre | Aktionäre und ihr Aktienbesitz sind nicht aus dem Handelsregistereintrag ersichtlich. Verwaltungsräte und Zeichnungsberechtigte sind ersichtlich. | Gesellschafter sind mit ihrem Stammanteilsbesitz aus dem Handelsregistereintrag ersichtlich. Geschäftsführer und Zeichnungsberechtigte ebenfalls. |
Aktienübertragung | Hängt davon ab, ob Urkunden ausgegeben wurden oder nicht: Wenn Urkunden ausgestellt sind, Übergabe der Urkunde und Indossament darauf. Wenn keine Urkunden ausgestellt sind, schriftliche Abtretungserklärung. Aktienübertragung muss nur im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden (nicht im Handelsregister). Zustimmung des Verwaltungsrats nur erforderlich, wenn die Übertragbarkeit durch die Statuten beschränkt ist. | Die Abtretung von Stammanteilen muss schriftlich erfolgen. Jede Stammanteilübertragung muss im Register des Unternehmens und im Handelsregister eingetragen werden (nur deklaratorische Wirkung). Sofern in den Statuten nicht darauf verzichtet wird, muss die Stammanteilübertragung von der Generalversammlung genehmigt werden. |
Ausschluss von Anteilseignern | Ein Aktionär kann nur im Falle der Nichtzahlung der Liberierungsschuld (pro Aktie) ausgeschlossen werden. | Ein Gesellschafter kann bei Vorliegen triftiger Gründe ausgeschlossen werden. Die Statuten können weitere Ausschlussgründe vorsehen. Der Kaufpreis muss dem wahren Wert der Stammanteile entsprechen. |
Haftung | Nur das Gesellschaftsvermögen haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft; die Gesellschafter / Aktionäre haften grundsätzlich nicht. Geschäftsführer, leitende Angestellte und andere Organe (inkl. faktischer Organe) können für Pflichtverletzungen (z.B. Sorgfalts- und Treuepflicht) persönlich haften. | Nur das Gesellschaftsvermögen haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft; die Gesellschafter / Aktionäre haften grundsätzlich nicht. Geschäftsführer, leitende Angestellte und andere Organe (inkl. faktischer Organe) können für Pflichtverletzungen (z.B. Sorgfalts- und Treuepflicht) persönlich haften. |
Weitere Pflichten | Die Statuten können nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichten. | Die Statuten können zur Leistung von Nachschüssen verpflichten und Treuepflichten für die Gesellschafter vorsehen. |
Vorteile der AG für High Growth Startups
Kapitalbeschaffung: Leichter Zugang zu Investoren
Für High Growth Startups ist die Kapitalbeschaffung oft lebenswichtig. Hier bietet die AG entscheidende Vorteile:
- Erleichterte Kapitalerhöhung: Kapitalerhöhungen sind einfacher, da die Aktionäre (im Gegensatz zur GmbH) nicht im Handelsregister eingetragen werden müssen.
- Öffentliches Angebot und Börsengang: Die Aktien können öffentlich angeboten und an der Börse gehandelt werden, was den Zugang zu Kapital und potenziellen Investoren erleichtert.
- Kapitalband und bedingtes Kapital: Der Verwaltungsrat kann flexibel über Kapitalerhöhungen entscheiden und Optionen an Mitarbeiter oder Aktionäre ausgeben.
Verkauf von Anteilen: Flexibilität und Anonymität
Der Verkauf von Unternehmensanteilen unterscheidet sich stark zwischen AG und GmbH:
- GmbH: Die Übertragung von Stammanteilen ist ein komplexer Prozess, der in der Regel die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erfordert und beim Handelsregister angemeldet werden muss.
- AG: Aktien können in der Regel sehr einfach gehandelt werden. Die Übertragung bedarf typischerweise einer handschriftlich (oder QES) unterzeichneten Abtretungserklärung. Eine weitere Besonderheit der AG ist, dass die Namen der Aktionäre nicht in das Handelsregister eingetragen werden und sie somit anonym bleiben.
Mitarbeiterbeteiligungen: Attraktive Anreizprogramme
Gerade für Start-ups ist es wichtig, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Die AG bietet hier im Gegensatz zur GmbH mehr Flexibilität:
- Aktienoptionen: Bei einer AG können Aktienoptionen leichter ausgegeben werden. Dies liegt daran, dass die AG bedingtes Kapital schaffen kann. Dass bedeutet, dass das Unternehmen neue Aktien ausgeben kann, ohne dass die bestehenden Aktionäre zustimmen müssen. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Aktienausgabe.
- Attraktivere Anreizstruktur: Aktienbeteiligungen sind für Mitarbeiter oft attraktiver als andere Formen der Vergütung, da sie die Aussicht auf finanzielle Beteiligung am zukünftigen Erfolg des Unternehmens bieten. Dies kann besonders in Wachstumsphasen von Start-ups ein starker Motivationsfaktor sein.
Rechte und Pflichten der Gesellschafter: Weniger Verpflichtungen, mehr Freiheiten
Bei einer GmbH sind die Gesellschafter oft stärker in die Gesellschaft eingebunden. Das bedeutet, dass ihre persönlichen Eigenschaften und Beziehungen eine grössere Rolle spielen. In den Statuten einer GmbH können beispielsweise Nachschusspflichten oder generelle Konkurrenzverbote festgelegt werden.
Im Vergleich dazu bietet eine AG mehr Freiheiten und weniger Verpflichtungen für die Aktionäre. Dies macht die AG besonders attraktiv für Investoren und die Geschäftsleitung.
Fazit: Die Vorteile der AG für High Growth Startups
Die Wahl der Gesellschaftsform hat weitreichende Auswirkungen auf das Wachstum und den Erfolg eines Startups. Trotz des geringeren Mindestkapitals und der einfacheren Gründungsvoraussetzungen der GmbH bietet die AG insbesondere für High Growth Startups entscheidende Vorteile:
- Einfachere Kapitalbeschaffung: Vereinfachter Zugang zu Kapital im Gegensatz zur GmbH.
- Flexibler Verkauf von Anteilen: Flexiblere und unkompliziertere Übertragung von Aktien und Anonymität der Aktionäre.
- Attraktive Mitarbeiterbeteiligungen: Vielfältige und attraktive Anreizprogramme für Arbeitnehmer.
- Weniger Pflichten für Aktionäre: Weniger Pflichten für Aktionäre und mehr Freiheiten für die Geschäftsführung.
Für High Growth Startups ist die Aktiengesellschaft die richtige Wahl!