Die dringlichste Steuer, um die ihr euch kümmern müsst, ist in der Regel die Mehrwertsteuer, da ihr euch möglicherweise bereits im ersten Jahr eurer Geschäftstätigkeit registrieren lassen und nach dem ersten Quartal eine Steuererklärung einreichen müssen. Abhängig von den Einnahmen des Projekts ist es eventuell nicht möglich, euer Unternehmen rückwirkend für ein vergangenes Kalenderjahr für MwSt-Zwecke zu registrieren, was zu nicht erstattungsfähiger MwSt führt. Die Fristen für die Körperschaftsteuer sind wesentlich grosszügiger, da ein Unternehmen nicht immer im ersten Kalenderjahr seiner Geschäftstätigkeit eine Steuererklärung einreichen muss. So muss beispielsweise ein Verein, der im Juli 2022 in Zug eingetragen wird, seine erste Steuererklärung 2022/2023 bis spätestens 31. März 2025 einreichen.